AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie
FIXBUCHUNGEN UND STORNO
Eine Fixreservierung können wir erst nach schriftlicher Bestätigung vornehmen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen.
Die Stornogebühren bei Stornos innerhalb eines Monats vor Antritt Ihres Aufenthalts berechnen sich nach den österreichischen Hotelvertragsbedingungen.
Kaution
Je nach gebuchter Kategorie verlangen wir bei Check-In eine Kaution von € 100 bis € 200. Diese wird Ihnen bei Abreise in voller Höhe erstattet – wenn das gebuchte Appartement schadenfrei übergeben wird.
BEZAHLUNG DER HOTELRECHNUNG
BAR
EC-Karte
Kreditkarte (MasterCard, VISA, Amex)
BANKÜBERWEISUNG VOR URLAUBSANTRITT: Wir senden Ihnen auf Wunsch Ihre Hotelrechnung gerne vorher zu, und Sie überweisen den Rechnungsbetrag auf unser Konto.
REISESTORNO- UND URLAUBSSCHUTZ:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung beim Anbieter Ihres Vertrauens. Sicher ist sicher.
STORNOBEDINGUNGEN:
Bis 1 Monat vor Antritt des Aufenthaltes kann kostenlos storniert werden und ab 1 Monat vor Antritt des Urlaubs gelten die österreichischen Stornobedingungen der WKO Sparte Hotelerie § 5.5 und § 5.6.
Österreichische Stornobedingungen (Link: www.hotelverband.at)
Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus
Wenn COVID-19 als Pandemie eingestuft wird, gelten folgende Bedingungen:
Für alle gebuchten und bei uns versicherten Hotelaufenthalte bzw. alle aufrechten Versicherungsverträge und Neuabschlüsse, die bis auf weiteres bei uns vorgenommen werden, wenden wir den in unseren Bedingungen enthaltenen Pandemie-Ausschluss für Storno- und Reiseabbruchfälle nicht ein.
Insoweit gewähren wir Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,
• weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
• weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
• weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
• weil ein naher Angehöriger () oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist, • weil ein naher Angehöriger () im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
• weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.
(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Kein Stornoschutz besteht hingegen,
• wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
• wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind,
• wenn das Hotel seine Leistungen nicht (mehr) erbringen kann, weil der Betrieb behördlich geschlossen wurde oder sich das Hotel in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde,
• wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder Kollegenkreis) vorsorglich in Quarantäne müssen, bzw.
• für Kosten der Quarantäne des gesamten Hotels oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier.
Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen.
REISESTORNOVERSICHERUNG:
Links zu Reisestornoversicherungen finden sie hier: